Eidgenössischer Abschluss
Seit 2016 als KomplementärTherapie anerkannt
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat am 9. September 2015 die Höhere Fachprüfung für KomplementärTherapeutinnen und KomplementärTherapeuten nach einem über 15-jährigen Reglementierungsprozess genehmigt.
 
Die KomplementärTherapie mit ihren rund 12'000 Praktizierenden in der Schweiz hat durch die Schaffung eines anerkannten und geschützten Titels KomplementärTherapeut/in mit eidgenössischem Diplom einen in ganz Europa einmaligen Status errungen. Das neue eidgenössische Diplom sichert ein einheitliches Ausbildungsniveau und garantiert eine hohe Behandlungsqualität.
 
Strukturelle Integration ist als komplementärtherapeutische Methode anerkannt und seit 14. Januar 2016 in der eidgenössischen Prüfungsordnung. Praktizierende der Strukturellen Integration können über ein Gleichwertigkeitsverfahren das Branchenzertifikat erwerben. Im Anschluss daran können sie nach mindestens 2-jähriger Berufspraxis und begleitender Supervision nach Bestehen der Höheren Fachprüfung das eidgenössische Diplom KomplementärTherapie erlangen.
 
Aktuelle Informationen zu diesem Thema finden sich auf der Homepage der Organisation der Arbeitswelt Komplementär Therapie. 
 
 
 

Bundesbeiträge

Ausführliche Informationen zu Bundesbeiträgen für Kurse, die auf die höhere Fachprüfung vorbereiten, finden sich auf der Homepage des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI. Der Bund zahlt 50% an die Ausbildungskosten, maximal jedoch Fr. 10'500.00. Die Beiträge können nach dem Besuch der HFP, unabhängig vom Prüfungsausgang, beim Bund eingefordert werden.